Für das Erstgespräch plane ich, je nach Beschwerde und Aufwand, etwa 50 – 85 Minuten Zeit ein und berechne die analoge GOÄ-Ziffer A30: Verhaltensmedizinische Erstanamnese nach individuellen Gesichtspunkten, Steigerungssatz 2,3 – Honorar 120,65 € (50 Minuten) oder Steigerungssatz 3,5 – Honorar 183,60 € (85 Minuten). Ich bitte zu berücksichtigen, dass Ihre Kasse dieses Honorar möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang erstattet. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Kasse das Honorar nicht. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrer Kasse und Ihrem Vertrag.
Aus dem Erstgespräch ergibt sich das weitere Vorgehen, nämlich welche Therapien in Ihrem Fall sinnvoll und sind und welche Kosten auf Sie zukommen, bzw. ob die Therapien innerhalb des normalen Leistungskatalogs der GOÄ liegen und damit von Ihrer Kasse übernommen werden oder auch nicht. Wir besprechen dieses Vorgehen ausführlich, und Sie erhalten auf Wunsch eine Honorarvereinbarung, die Sie Ihrer Kasse mit der Bitte um Kostenübernahme vorab vorlegen können (private Kassen).