Kosten

Hier bekommen Sie Informationen über die auf Sie zukommenden Kosten, wenn Sie sich dazu entscheiden Patient/in in meiner Praxis zu werden.

Die Kosten werden grundsätzlich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.

Die Behandlung

Wenn Sie sich vorab unverbindlich informieren möchten, verabreden wir gern einen etwa 10-minütigen, kostenfreien, telefonischen Gesprächstermin.

Die Behandlung beginnt mit einem Erstgespräch. Die Länge des Gesprächs ergibt sich aus Ihrer individuellen Situation.

Vor dem Erstgespräch bekommen Sie einen Behandlungsvertrag zugeschickt. Darin wird die genaue Leistung und die Kosten, insbesondere für das Erstgespräch ausführlich erläutert. Wenn Sie damit einverstanden sind, füllen Sie den Vertrag bitte aus und senden ihn unterschrieben an mich zurück.

Aus dem Erstgespräch ergibt sich das weitere Vorgehen: welche Diagnostik und welche Behandlung für Sie Sinn machen. Dies und die sich daraus ergebenen Kosten besprechen wir. Auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Honorarvereinbarung aus. Das ist eine Auflistung der mit der Behandlung anfallenden Kosten. Dies Honorarvereinbarung können Sie, wenn Sie privat krankenversichert sind, Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme vorlegen.

Für Selbstzahler

Die Honorare, die in einer Privatpraxis erbracht werden, werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Es findet keine Kostenübernahme und auch keine Kostenbezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen statt. Daher tragen Sie die anfallenden Kosten selbst.

Für Privatpatienten

Einige der in meiner Praxis durchgeführten Methoden sind als solche nicht in der GOÄ verankert, da sie nicht dem üblichen Leistungsspektrum des Gesundheitssystems angehören. Diese Behandlungen werden deshalb nach so genannten Analogziffern gemäß § 6 (2) der GOÄ abgerechnet. Darüber hinaus wird in den Beratungen häufig ein Zeitaufwand erforderlich, der das übliche Maß übersteigt, weshalb der Gebührensatz auch das Standardmaß (2,3-facher Satz) überschreiten kann. 

WICHTIG: Es kann vorkommen, dass erbrachte Leistungen auch von der Privaten Krankenversicherung/Beihilfe nicht oder nicht vollumfänglich übernommen werden. Dies bedeutet für Sie, dass je nach Ihrer Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag Behandlungskosten entstehen, die Sie selbst zu tragen haben. Auf Wunsch stelle ich Ihnen vorab gern eine Honorarvereinbarung aus. Das ist eine Auflistung der geplanten Therapien. Dies können Sie Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie mit der Bitte um Kostenübernahme vorlegen. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen und können sich vorab entscheiden.